Mit dem Zugewinnausgleich soll der Vermögenszuwachs in der Ehe geregelt werden. Grob gesagt wird also das Endvermögen der Ehepartner zu dem Stichtag dem Anfangsvermögen gegenübergestellt. Besondere Regelungen gibt es für Erbschaften und Schenkungen. Den Zugewinnausgleich können Sie auch noch nach der Scheidung beantragen.

Die Berechnung führen wir gerne für Sie durch. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es uns. Auch hier bekommen Sie selbstverständlich vorher die Kosten mitgeteilt. Gerne prüfen wir auch, ob Sie Prozesskostenhilfe beantragen sollten.